Wichtige baurechtliche Änderungen in der Betoninstandsetzung

Mehr Vorgaben, mehr geregelte Möglichkeiten, mehr Blick auf die Belastungen und Umgebungsbedingungen des zu sanierenden Bauwerks. Zum Schutz der Bauherreninteressen ist die sogenannte TR Instandhaltung mit der rechtsverbindlichen Einführung nunmehr in Hessen und in fast allen Bundesländern zum Baurecht geworden. Die drei wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.

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